Was bedeutet das für mich und meine notariellen Anliegen?

Als Notare mit Amtssitz in Bergisch Gladbach dürfen wir unsere Amtsgeschäfte, das heißt insbesondere Hausbesuche bei erkrankten oder körperlich eingeschränkten Klienten, grundsätzlich nur im Amtsgerichtsbezirk Bergisch Gladbach absolvieren.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bergisch Gladbach umfasst die Städte Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Odenthal und Kürten.
Um gleich zwei Missverständnisse auszuräumen:
Die räumliche Beschränkung unserer notariellen Tätigkeit auf den Amtsgerichtsbezirk Bergisch Gladbach bedeutet nicht, dass wir nur für Klienten aus Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Odenthal und Kürten tätig werden können.
Egal, wo Sie wohnen oder geschäftsansässig sind, wir erledigen jederzeit gerne all Ihre rechtlichen Anliegen, für die Sie notarielle Unterstützung benötigen, solange Sie dazu einen Termin in unserem Notariat wahrnehmen. Und unser Amtsbezirk beschränkt uns bei der Erledigung notarieller Amtsgeschäfte im Immobilienbereich, z.B. bei der Beurkundung von Kaufverträgen, auch nicht auf Immobilien im Amtsgerichtsbezirk Bergisch Gladbach. Wir können im Immobilienbereich notarielle Amtsgeschäfte bezüglich beliebigen Grundbesitzes in Deutschland wahrnehmen und tun dies gerne.